Der UGC-Nutzungsumfang beschreibt, wie die Marke dein Video einsetzen darf: wie lange, auf welchen Kanälen und ob auch in bezahlten Anzeigen. Du schreibst ihn als eigenen Baustein ins Angebot und rechnest ihn in den Preis ein. Denn dasselbe Video ist mehr wert, wenn es drei Monate in Anzeigen läuft, als wenn es vier Wochen im Profil der Marke steht.
In diesem Ratgeber lernst du die fünf Bausteine des Nutzungsumfangs, fragst die Marke vor dem Preis danach und rechnest einen Aufschlag durch. Dazu gibt es eine Angebotstabelle und eine Vorlage für den Moment, in dem die Nutzung endet.
UGC-Nutzungsumfang: die fünf Bausteine
Jeder Baustein beantwortet eine Frage, die du der Marke stellen kannst:
| Baustein | Frage an die Marke | Beispielantwort |
|---|---|---|
| Dauer | Wie lange wollt ihr das Video einsetzen? | 90 Tage ab Veröffentlichung |
| Kanäle | Wo soll es laufen? | Profil der Marke, Onlineshop, Newsletter |
| Organisch oder bezahlt | Wird es auch als Anzeige geschaltet? | ja, als Anzeige auf zwei Plattformen |
| Region | Für welchen Markt? | Deutschland, Österreich, Schweiz |
| Bearbeitung | Darf die Marke das Video kürzen oder untertiteln? | Kürzen und Untertitel ja, Neuschnitt nein |
Organisch heißt: Die Marke postet das Video auf ihrem Kanal, ohne dafür zu bezahlen. Bezahlt heißt: Sie schaltet es als Anzeige. Beides sind verschiedene Einsätze, die du im Angebot trennst. Läuft die Anzeige über dein eigenes Profil, ist das ein anderes Thema, das im Ratgeber Whitelisting für Influencer behandelt wird.
Was genau Verträge zur Nutzung regeln und wie Rechte an Videos zu bewerten sind, klärst du mit einer Kanzlei. Hier geht es nur darum, den Umfang im Angebot klar zu benennen.
Erst nach der Nutzung fragen, dann den Preis nennen
Der häufigste Fehler: Du nennst einen Preis, bevor du weißt, wie die Marke das Video einsetzt. Später stellt sich heraus, dass sie es auch in Anzeigen nutzt, und du hast zu wenig verlangt.
Stell die Frage deshalb früh, am besten in deiner ersten Antwort auf die Anfrage:
Hallo [Name], danke für eure Anfrage! Damit ich euch ein passendes Angebot machen kann: Wofür wollt ihr das Video einsetzen? Mich interessieren Kanäle, Dauer und ob es auch als Anzeige laufen soll. Dann schicke ich euch Preis und Vorschlag.
Weiß die Marke es selbst noch nicht, bietest du zwei Varianten an: eine mit organischer Nutzung und eine mit Anzeigen. Dann entscheidet sie mit Zahlen vor Augen.
Den Aufschlag berechnen: Prozent oder fester Betrag
Allgemeine Richtwerte für Aufschläge gibt es nicht, und du brauchst keine. Du legst deine Sätze selbst fest und bleibst dabei konsequent. Zwei Wege:
Weg 1: Prozent auf die Videovergütung. Du rechnest die Aufschläge für Dauer, Anzeigen und Region auf die Vergütung für das Video, ohne Nutzung, und addierst sie.
Weg 2: fester Betrag je Baustein. Du legst für jede Erweiterung eine Pauschale fest, etwa einen festen Betrag für „Anzeigen“.
Welcher Weg besser ist, hängt von dir ab. Prozentsätze wachsen mit dem Preis. Pauschalen sind leichter zu erklären.
Rechenbeispiel (frei gewählte Zahlen, keine Marktpreise, alle Beträge ohne Steuern): Mara Linden verlangt für ein Video von Lunava 360 € Videovergütung. Darin stecken 30 Tage organische Nutzung auf dem Profil der Marke. Die Marke will 90 Tage und Anzeigen. Maras frei gewählte Sätze: 20 % für 90 statt 30 Tage, 35 % für Anzeigen.
| Posten | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Videovergütung mit 30 Tagen organisch | 360 € | |
| Aufschlag 90 statt 30 Tage | 20 % von 360 € | 72 € |
| Aufschlag Anzeigen | 35 % von 360 € | 126 € |
| Angebot | 360 € + 72 € + 126 € | 558 € |

Beide Aufschläge beziehen sich auf die Videovergütung, nicht aufeinander. Das hält die Rechnung klar. Mit festen Beträgen könnte Mara auch sagen: „Anzeigen pauschal 120 €, 90 Tage pauschal 70 €.“ Dann wären es 360 € + 120 € + 70 € = 550 €. Beide Wege sind in Ordnung, wenn du sie für alle Kunden gleich anwendest.
Dein Ergebnis kannst du mit dem Rechner UGC-Vergütung berechnen gegenprüfen: Er rechnet im Browser, ohne zu speichern, und gibt dir keinen Preis vor.
Im Angebot als Tabelle
Eine Tabelle macht den Umfang sichtbar und lässt keinen Spielraum für Missverständnisse:
| Video | Nutzung | Dauer | Beginn |
|---|---|---|---|
| Video 1, 30 Sekunden | Profil der Marke und Onlineshop, organisch | 90 Tage | Tag der Lieferung |
| Video 1, 30 Sekunden | Anzeigen auf zwei Plattformen | 90 Tage | Tag der Lieferung |
| Video 2, Kurzfassung | nur Profil der Marke, organisch | 30 Tage | Tag der Lieferung |
Zwei Dinge fallen auf. Jede Zeile hat ein Startdatum, nämlich einen Tag, den beide Seiten kennen. Und jede Nutzung steht einzeln: Anzeigen sind nicht automatisch mit organischer Nutzung abgedeckt.
Schreib unter die Tabelle einen Satz: „Jede weitere Nutzung bedarf eines neuen Angebots.“ Das beugt Missverständnissen vor und lässt dir die Tür zur Verlängerung offen.
Wenn die Marke „alles, überall, unbegrenzt“ will
Manche Anfragen enthalten einen Satz wie „Nutzung unbegrenzt auf allen Kanälen“. Das klingt einfach, ist aber keine Angabe, mit der du rechnen kannst. Du weißt weder, wie viele Anzeigen laufen, noch, wie lange die Marke das Video einsetzt.
So gehst du vor:
- Nachfragen statt ablehnen: „Welche Kanäle sind konkret geplant, und für welchen Zeitraum?“
- Einen festen Zeitraum anbieten: zum Beispiel 12 Monate statt „unbegrenzt“, mit eigenem Preis.
- Die Erweiterung einzeln rechnen: Jeder Kanal und jede Region bekommt wie in der Tabelle oben eine eigene Zeile.
- Alternativen nennen: Wer nur kurz Anzeigen testen will, braucht keine Nutzung für ein Jahr.
Bleibt die Marke bei „unbegrenzt“, rechne den Aufwand ehrlich durch und nenn einen Betrag, hinter dem du stehst. Wie Verträge solche Formulierungen behandeln, klärst du mit einer Kanzlei. Du musst nicht jede Anfrage annehmen: Passt der Umfang nicht zu deinem Preis, ist eine höfliche Absage besser als ein Auftrag, bei dem du nachrechnest, ob er sich lohnt.
Das Ende der Nutzung vormerken
Die Nutzung hat ein Ende. Wer es nicht im Kalender hat, verpasst den Moment, in dem eine Verlängerung ein neuer Auftrag wäre. Trag deshalb bei jedem Auftrag zwei Termine ein: das Ende der Nutzung und zwei Wochen davor.
Zwei Wochen vorher schreibst du der Marke:
Hallo [Name], die Nutzung von [Video] läuft am [Datum] aus. Wenn ihr es länger einsetzen möchtet, schicke ich euch gern ein Angebot für die Verlängerung. Sagt mir bis [Datum] Bescheid, damit es nahtlos weitergeht.
Mehr dazu, wie du auf den Wunsch nach längerer Nutzung antwortest, steht im Ratgeber UGC-Nutzung verlängern. Wie Agenturen UGC-Creator bezahlen, zeigt der Ratgeber UGC-Creator bezahlen.
Mit Management: Nutzung und Fristen im Creator-Portal
Nutzt dein Management CreatorOffice, behältst du Nutzung und Fristen am Handy im Blick:
- Deal im Detail: Umfang, Plattform, Nutzungsdauer und Termin der Content-Abgabe
- Kalender: Termine und Fristen, darunter Filter für Nutzungsrechte und Exklusivität, auf Wunsch mit Erinnerung am Vortag einer Frist per Mail
- Deine Deals: jeder Auftrag je Monat mit Stand, deinem Anteil und Frist
- Nachrichten: Fragen zur Nutzung klärst du im Chat direkt am Deal
Den Zugang bekommst du per Einladung deines Managements. Wie das Portal aussieht, zeigt die Seite Für Creator.

Häufige Fragen
Was gehört zum UGC-Nutzungsumfang?
Die Dauer, die Kanäle, die Art der Nutzung (organisch oder bezahlte Anzeigen), die Regionen und ob die Marke das Video bearbeiten darf. Alle fünf Punkte stehen im Angebot, am besten in einer Tabelle.
Was ist der Unterschied zwischen organischer Nutzung und Anzeigen?
Organisch bedeutet: Die Marke postet das Video auf ihren Kanälen und zahlt nicht für die Reichweite. Bei Anzeigen zahlt sie, damit mehr Menschen es sehen. Weil Anzeigen mehr Wirkung haben, rechnest du sie als eigenen Baustein.
Wie lange darf eine Marke ein UGC-Video nutzen?
So lange, wie ihr es im Angebot festlegt. Eine allgemeine Dauer gibt es nicht. Vereinbart ihr 30, 90 oder 180 Tage, schreib das mit Beginn in die Tabelle.
Wie viel Aufschlag nehme ich für die Nutzung?
Das legst du selbst fest. Rechne von deiner Videovergütung aus und setze für jeden Baustein einen Prozentsatz oder Festbetrag an, den du bei allen Kunden gleich anwendest. Das Beispiel oben zeigt den Rechenweg.
Muss ich Nutzung und Rechte im Vertrag regeln?
Den Nutzungsumfang schreibst du ins Angebot. Wie er in einem Vertrag formuliert wird und was daraus folgt, klärst du mit einer Kanzlei.
CreatorOffice für Creator
Arbeitest du mit einem Management, das CreatorOffice nutzt, siehst du Umfang, Plattform und Nutzungsdauer deiner Deals im Creator-Portal. Zeig CreatorOffice deinem Management.


