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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 06.10.2026

Inhalt

  1. Geltungsbereich
  2. Leistungen
  3. Testphase und Vertragsschluss
  4. Pflichten des Kunden
  5. Preise und Zahlung
  6. Zahlungsverzug
  7. Laufzeit, Kündigung, Daten nach Vertragsende
  8. Verfügbarkeit und Änderungen der Leistung
  9. Änderungen dieser Bedingungen
  10. Haftung
  11. Datenschutz
  12. Schlussbestimmungen
  13. Frühere Fassungen

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von CreatorOffice durch Kunden. „Kunde“ bezeichnet sowohl Talent-/Influencer-Agenturen und Managements als auch selbständig tätige Creator (Creator-Konto), soweit diese CreatorOffice im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen. Verbraucher sind keine Kunden. Anbieter ist die HeereHaase Partners FZCO, IFZA Properties, Dubai Silicon Oasis, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, eingetragen als Freezone Company bei der Dubai Integrated Economic Zones Authority unter der Lizenznummer 35900, vertreten durch den Manager Yannik Heere. „Kontoinhaber“ ist, wer im Konto des Kunden die Inhaberrolle hat: bei Agenturen und Managements die Chef-Manager, beim Creator-Konto die Creatorin oder der Creator selbst.

Leistungen

CreatorOffice ist eine Software für die Verwaltung von Creatorn, Marken, Kooperationen, Verträgen, Rechnungen, Mahnungen, Auszahlungen und Kommunikation. Der Umfang je Tarif steht auf der Preisseite und im Produkt unter Einstellungen · Abo. CreatorOffice erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung; Vertrags- und Textvorlagen sind Muster, die der Kunde prüfen lässt.

Der Kunde verantwortet seine steuerlichen Angaben (etwa Sitzland, Umsatzsteuer-Status, Steuernummern) und die Auswahl der steuerlichen Behandlung seiner Rechnungen und Gutschriften (etwa Regelbesteuerung, Kleinunternehmerregelung oder Reverse Charge). CreatorOffice setzt die gewählte Behandlung technisch um und prüft sie nicht steuerlich.

Testphase und Vertragsschluss

Die Testphase dauert 14 Tage. Für ihren Beginn ist die Hinterlegung einer gültigen Zahlungsmethode erforderlich. Während der Testphase erfolgt keine Belastung. Sofern der Kunde die Testphase nicht vor deren Ablauf beendet, geht der gewählte Tarif mit Ablauf des 14. Tages automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Die erste Abbuchung erfolgt zu diesem Zeitpunkt.

Den Tarif der Testphase wählt der Kunde bei der Registrierung oder im Produkt unter Abo & Tarif. Beenden kann er die Testphase vor ihrem Ablauf über den Kündigungsweg im Produkt unter Abo & Tarif. Wählt der Kunde statt der Testphase den direkten Kauf, erfolgt die erste Abbuchung beim Abschluss. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Abschluss über den im Produkt angebotenen Zahlungsweg vollzieht, bei der Testphase mit der Hinterlegung der Zahlungsmethode. Bei individuellen Vereinbarungen, etwa im Tarif Enterprise, kommt er zustande, wenn der Anbieter das Abo freischaltet und per E-Mail bestätigt. Fragen zum Abo richtet der Kunde an support@creatoroffice.de.

Pflichten des Kunden

Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Rechte an sein Team mit Sorgfalt und verarbeitet nur Daten, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist (Einwilligungen, Vereinbarungen zum Gutschriftverfahren, Vollmachten zur Rechnungsstellung im Namen von Creatorn).

Preise und Zahlung

Die Preise verstehen sich netto. Soweit Umsatzsteuer anfällt, schuldet sie bei Kunden in der EU der Kunde im Reverse-Charge-Verfahren. Die Entgelte sind monatlich oder jährlich im Voraus fällig und werden über den im Produkt angebotenen Zahlungsdienst eingezogen. Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten an; der Kunde kann zum Änderungszeitpunkt kündigen.

Zahlungsverzug

Kann eine fällige Zahlung nicht eingezogen werden, kommt der Kunde in Verzug. Der Zahlungsdienst versucht den Einzug automatisch erneut, und der Anbieter weist die Kontoinhaber im Produkt auf die offene Zahlung hin. Ist die Zahlung 14 Tage nach Fälligkeit nicht eingegangen, kann der Anbieter den Zugang auf Lesen beschränken; der Export der Daten bleibt möglich. Geht die Zahlung ein, hebt der Anbieter die Beschränkung auf.

Bleibt die Zahlung auch nach einer angemessenen Nachfrist aus, die der Anbieter dem Kunden in Textform setzt, kann der Anbieter den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Laufzeit, Kündigung, Daten nach Vertragsende

Monatliche Tarife sind zum Ende des Abrechnungsmonats kündbar, jährliche zum Ende der Laufzeit. Nach dem Vertragsende bleibt das Konto mindestens 90 Tage lesbar (Nur-Lesen-Phase), damit der Kunde seine Daten und Belege exportieren kann: als vollständigen Export (ZIP-Datei mit allen Tabellen als CSV und JSON, Rechnungs-PDFs, unterschriebenen Verträgen und Anhängen) und als Listen für die Buchhaltung unter Einstellungen · Export.

Danach löscht CreatorOffice alle Daten außer den Belegen, die der Kunde aufbewahren muss (Rechnungen, Gutschriften, Stornos, Zahlungs- und Buchungsdaten, unterschriebene Verträge). Diese hält CreatorOffice im Auftrag des Kunden lesbar, bis die Aufbewahrungsdauer abgelaufen ist, die sich nach dem im Konto hinterlegten Sitzland richtet und den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen folgt, und löscht sie dann. Welche Dauer derzeit im Produkt hinterlegt ist, steht im Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Jeden Schritt kündigt CreatorOffice 30 Tage vorher per E-Mail an. Auf Wunsch des Kunden löscht CreatorOffice vorzeitig; die Aufbewahrung übernimmt der Kunde dann selbst mit dem Export. Datensicherungen erstellt der Anbieter derzeit nicht; gelöschte Daten sind nicht wiederherstellbar.

Verfügbarkeit und Änderungen der Leistung

Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel an; ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster, die möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten liegen. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit ist technisch nicht möglich und wird nicht zugesagt. CreatorOffice wird laufend weiterentwickelt. Änderungen, die den vereinbarten Leistungsumfang wesentlich einschränken, kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher an; der Kunde kann dann zum Änderungszeitpunkt kündigen.

Änderungen dieser Bedingungen

Änderungen dieser Bedingungen kündigt der Anbieter den Kontoinhabern per E-Mail und im Produkt an, mit dem Datum, ab dem die neue Fassung gelten soll, einer Zusammenfassung der Änderungen und einer angemessenen Vorlaufzeit von in der Regel mindestens 30 Tagen; für Preisänderungen und wesentliche Einschränkungen der Leistung gelten die sechs Wochen aus den Abschnitten oben. Die neue Fassung gilt, wenn ein Kontoinhaber ihr im Produkt zustimmt; welcher Fassung wann zugestimmt wurde, zeigt das Produkt unter Abo & Tarif. Ist eine Änderung für den Kunden erheblich nachteilig, kann er zu dem Zeitpunkt kündigen, ab dem die neue Fassung gelten soll.

Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Entgelte, die der Kunde in den letzten zwölf Monaten gezahlt hat. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für die inhaltliche Richtigkeit der Rechnungen, Verträge und steuerlichen Angaben, die der Kunde im Produkt erstellt, bleibt der Kunde verantwortlich.

Datenschutz

Soweit CreatorOffice personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), den ein Kontoinhaber im Produkt bestätigt. Welcher Fassung wann zugestimmt wurde, zeigt das Produkt unter Abo & Tarif. Für die eigenen Daten des Kunden ist der Anbieter Verantwortlicher; dafür gelten die Datenschutzhinweise. Für eingeladene Personen (Team, Creator) gelten die Nutzungsbedingungen.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate, wie es im Emirat Dubai angewendet wird. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dubai. Zwingende Vorschriften des Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO, bleiben unberührt. Die allgemeine Rechtswahl zugunsten des Rechts der VAE/Dubai lässt zwingende und abweichende Rechtswahl- und Gerichtsstandsbestimmungen der EU-Standardvertragsklauseln unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Frühere Fassungen

Fassung vom 25.09.2026 (abgelöst durch die Fassung vom 06.10.2026).

Fassung vom 06.10.2026 · Stand 06.10.2026 · Zum Sichern als PDF: Seite drucken und „Als PDF sichern“ wählen.

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