Mit diesem UGC-Rechner kannst du die UGC-Vergütung berechnen, die ein Creator für ein Paket aus Videos bekommt. Du trägst ein, was ihr vereinbart habt: Anzahl und Preis der Videos, einen Aufschlag für Nutzungsrechte, weitere Korrekturschleifen und Rohmaterial. Der Rechner zeigt jeden Baustein einzeln und die Vergütung gesamt. Marktpreise nennt er nicht. Du rechnest mit euren eigenen Zahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die UGC-Vergütung ist die Summe aus Videos, Aufschlag für Nutzungsrechte, weiteren Korrekturschleifen und Rohmaterial.
- Der Aufschlag ist ein Prozentsatz der Videovergütung. Korrekturschleifen zählen nur, wenn sie über die vereinbarten hinausgehen.
- Der Rechner läuft nur in deinem Browser. Er speichert nichts und sendet nichts.
UGC-Vergütung berechnen mit dem Rechner
Trag die Bausteine ein, die ihr vereinbart habt. Optionale Felder lässt du leer, wenn ein Baustein nicht dazugehört.
Die vereinbarte Vergütung je fertigem Video, mit den enthaltenen Korrekturschleifen.
Alle Beträge netto. Steuerfragen klärst du mit deiner Steuerberatung.
Wie die Nutzungsrechte im Vertrag formuliert werden, klärst du mit deiner Kanzlei.
So rechnest du die UGC-Vergütung
Die Vergütung setzt sich aus vier Bausteinen zusammen:
- Videos: Anzahl der Videos × Preis je Video
- Nutzungsrechte: Videovergütung × Aufschlag in Prozent
- Weitere Korrekturschleifen: Anzahl der zusätzlichen Schleifen × Preis je Schleife
- Rohmaterial: fester Betrag
Die Summe der Bausteine ist die Vergütung gesamt. Der Aufschlag gilt nur für die Videovergütung, nicht für Korrekturschleifen oder Rohmaterial. Ergibt er Bruchteile eines Cents, rundest du einmal auf volle Cent, ab einem halben Cent aufwärts.
Beispiel: Paketpreis für vier UGC-Videos mit Rohmaterial
Die Zahlen sind frei gewählt und keine Marktpreise. Alle Beträge ohne Steuern.
Für eine neue Kampagne bucht die Marke Lunava über deine Agentur vier Videos der Creatorin Mara Linden. Mit Mara vereinbarst du 180 € je Video mit zwei Korrekturschleifen, 25 % Aufschlag für die Nutzung in bezahlten Anzeigen, 35 € je weiterer Schleife und 60 € für das Rohmaterial. Bei zwei Videos wünscht die Marke eine dritte Schleife.
- Videos: 4 × 180 € = 720 €
- Nutzungsrechte: 25 % von 720 € = 180 €
- weitere Korrekturschleifen: 2 × 35 € = 70 €
- Rohmaterial: 60 €
- Vergütung für Mara Linden: 720 € + 180 € + 70 € + 60 € = 1.030 €
Mit den Zahlen aus dem Ratgeber UGC-Creator bezahlen ergibt der Rechner 820 €: drei Videos zu 200 €, 30 % Aufschlag und eine weitere Schleife zu 40 €.
Vor dem Dreh: Bausteine festhalten und dem Creator erklären
Der Rechner ist nur so genau wie eure Vereinbarung. Halte vor dem Dreh fest, worauf sich jeder Baustein bezieht:
- Videos: Zählt eine Variante mit anderem Einstieg als eigenes Video?
- Korrekturschleifen: Wie viele sind je Video enthalten, und wer darf eine weitere anfordern?
- Nutzungsrechte: Für welche Videos, Kanäle und welche Laufzeit gilt der Aufschlag? Gilt er nur für einen Teil der Videos, rechne diese Videos getrennt.
- Rohmaterial: Gehört es dazu, und zu welchem Betrag?
Sag dem Creator die Regel als Satz mit Zahlen, zum Beispiel: „Du bekommst 180 € je Video, darin zwei Korrekturschleifen. Jede weitere Schleife, die die Marke anfordert, vergüten wir mit 35 €.“ Schick die Aufstellung aus dem Rechner mit, dann vergleicht ihr später dieselben Zahlen. Wie die Nutzungsrechte im Vertrag formuliert werden, klärst du mit deiner Kanzlei.
Wann der Creator sein Geld bekommt und wie lange deine Agentur dafür vorlegt, zeigt der Rechner Vorleistung berechnen.
Tipp aus der Praxis
Rechne vor der Zusage an die Marke zwei Fälle durch: ohne und mit weiteren Korrekturschleifen. So siehst du, wie sich die Vergütung ändert, wenn die Marke mehr Schleifen wünscht.
Korrekturschleifen mitzählen statt nachrechnen
In CreatorOffice hältst du an der Kooperation fest, wie viele Korrekturschleifen enthalten sind, und jede Schleife wird mitgezählt. Wird eine Schleife mehr angefordert als vereinbart, schlägt die Content-Prüfung die vereinbarte Vergütung als Zusatzposition vor. Ab Tarif Team bündelst du fällige Rechnungen und Gutschriften deiner Creator in einem Auszahlungslauf und gibst die SEPA-Datei in deinem Online-Banking frei; CreatorOffice selbst überweist kein Geld.
Häufige Fragen
Was kostet ein UGC-Video?
Einen allgemeingültigen Preis gibt es nicht. Der Betrag hängt von Aufwand, Länge, Varianten, Korrekturschleifen, Rohmaterial und Nutzungsrechten ab und wird je Kampagne vereinbart. Deshalb nennt der Rechner keine Preise, sondern rechnet mit euren Zahlen.
Wie rechne ich den Aufschlag für Nutzungsrechte?
Als Prozentsatz der Videovergütung: Videovergütung × Aufschlag. Bei 600 € und 30 % sind das 180 €. Wie die Nutzungsrechte im Vertrag formuliert werden, klärst du mit deiner Kanzlei.
Welche Korrekturschleifen trage ich ein?
Nur die Schleifen, die über die vereinbarten hinausgehen. Sind zwei je Video enthalten und wünscht die Marke bei einem Video eine dritte, trägst du eine weitere Schleife ein.
Kann ich damit auch einen UGC-Preis für die Marke berechnen?
Ja, die Rechnung ist dieselbe. Setz dann die Beträge ein, die du der Marke anbietest, zum Beispiel für einen Paketpreis aus mehreren Videos mit Aufschlag.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Der Rechner läuft nur in deinem Browser. Deine Eingaben werden weder gespeichert noch gesendet, und es werden keine Cookies gesetzt.
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Wenn du Korrekturschleifen, Rechnungen und Auszahlungen deiner UGC-Creator nicht mehr in Tabellen nachhalten willst, teste CreatorOffice 14 Tage kostenlos, mit deinen eigenen Creatorn und Kampagnen.
Redaktion CreatorOffice
Wir schreiben über Abläufe in Talent-Managements und Influencer-Agenturen. Rechts- und Steuerfragen beantworten wir nicht, dafür verweisen wir auf Kanzlei und Steuerberatung.
Zuletzt aktualisiert am 06.10.2026