UGC-Nutzung verlängern heißt: Die vereinbarte Zeit, in der eine Marke dein Video einsetzen darf, läuft ab, und die Marke will es weiter nutzen. Dann bietest du einen neuen Zeitraum als eigenen Posten an. Du rechnest ihn mit dem Aufschlag aus der ersten Vereinbarung, nennst Betrag und Beginn und lässt die Marke schriftlich bestätigen.
Das ist kein Streitthema, sondern ein Folgeauftrag. Hier siehst du, wie du die Ausgangslage prüfst, drei Angebote rechnest und die Antwort in drei typischen Situationen formulierst. Dazu bekommst du drei Vorlagen und eine Liste, mit der du kein Nutzungsende mehr verpasst.
UGC-Nutzung verlängern: zuerst die Ausgangslage klären
Bevor du ein Angebot schreibst, brauchst du vier Angaben aus der ersten Vereinbarung. Sie stehen in deinem Angebot und in der Auftragsbestätigung:
- Welche Videos sind betroffen, mit Name oder Dateiname?
- Welcher Umfang war vereinbart: Dauer, Kanäle, mit oder ohne Anzeigen?
- Wann endet die Nutzung, mit Datum?
- Was wurde berechnet: Videovergütung und Aufschlag für die Nutzung?
Ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen, keine Marktpreise, alle Beträge ohne Steuern: Der Creator Jona Wiese hat für die Marke Lunava ein Video über eine Schreibtischlampe gedreht. Die Videovergütung betrug 360 €. Dazu kam ein Aufschlag von 15 % für 30 Tage Nutzung auf dem Shop und auf Social Media, ohne Anzeigen: 15 % von 360 € sind 54 €. Die Nutzung endet am 30. Oktober.
Wie du den Nutzungsumfang schon im ersten Angebot sauber festhältst, zeigt der Ratgeber UGC-Nutzungsumfang im Angebot.
Das Verlängerungsangebot als Rechenweg
Lunava fragt: „Können wir das Video weiter nutzen?“ Jona bietet drei Varianten an. So sieht jede aus:
| Angebot | Umfang | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|---|
| A | 30 Tage, gleicher Umfang | 15 % von 360 € | 54 € |
| B | 90 Tage, gleicher Umfang | 3 × 54 € | 162 € |
| C | 30 Tage, mit Anzeigen | 40 % von 360 € | 144 € |
Die Prozentsätze sind frei gewählt. Deine eigenen legst du nach deinem Aufwand und deiner Einschätzung fest. Der Gedanke dahinter: Je breiter und länger eine Marke das Video einsetzt, desto mehr Wert zieht sie aus derselben Arbeit. Das darf sich im Preis zeigen.

Ein Nachlass für längere Zeiträume ist möglich, aber eine bewusste Entscheidung. Gibst du ihn, nenne ihn offen: „Drei Monate zu 150 € statt 162 €, wenn ihr bis Freitag zusagt.“ So wirkt er wie ein Angebot und nicht wie ein Zugeständnis unter Druck. Die Summen prüfst du auch im Rechner UGC-Vergütung berechnen.
Drei Situationen, drei Antworten
Die Marke fragt vor dem Ende
Das ist der einfachste Fall. Antworte zeitnah mit den Angeboten und einem Beginn:
Hallo [Name],
gern, das Video [Titel] kann weiter laufen. Die bisherige Nutzung endet am 30. Oktober. Ich biete euch an: 30 Tage zu 54 €, 90 Tage zu 162 €, jeweils im bisherigen Umfang, oder 30 Tage inklusive Anzeigen zu 144 €. Die Verlängerung beginnt am 31. Oktober. Sagt mir kurz, welche Variante ihr möchtet, dann bestätige ich sie schriftlich.
Viele Grüße Jona
Die Marke nutzt schon länger als vereinbart
Hier hilft Gelassenheit. Vielleicht wurde das Ende nur übersehen. Sprich es an, ohne etwas zu unterstellen, und biete die Verlängerung ab dem Ende der vereinbarten Zeit an, damit keine Lücke bleibt:
Hallo [Name],
mir ist aufgefallen, dass das Video [Titel] noch bei euch zu sehen ist. Vereinbart war die Nutzung bis zum 30. Oktober. Falls ihr es weiter einsetzen möchtet, verlängere ich gern ab diesem Datum. Ich schicke euch ein Angebot, sobald ihr mir sagt, wie lange und auf welchen Kanälen.
Viele Grüße Jona
Unerlaubte Weiternutzung und mögliche Ansprüche klärst du mit einer Kanzlei, nicht in der Nachricht an die Marke.
Du meldest dich selbst
Warte nicht, bis die Marke fragt. Zwei Wochen vor dem Ende ist ein guter Zeitpunkt, denn die Marke kann in Ruhe entscheiden:
Hallo [Name],
die Nutzung von [Titel] endet am 30. Oktober. Wenn ihr es weiter einsetzen möchtet, habe ich zwei Vorschläge: 30 oder 90 Tage im bisherigen Umfang. Gebt mir bis zum 23. Oktober Bescheid, dann bleibt alles nahtlos.
Viele Grüße Jona
Mehrere Videos auf einmal verlängern
Will die Marke gleich drei Videos weiter nutzen, rechne jedes einzeln, bevor du zusammenfasst. Im Beispiel haben alle drei denselben Aufschlag von 54 € für 30 Tage: 3 × 54 € sind 162 €. Enden die Nutzungen an unterschiedlichen Tagen, schlag vor, sie auf einen gemeinsamen Termin zu legen. Das macht deine Liste und die Rechnung einfacher. Einen Nachlass gibst du nur, wenn du wirklich weniger Aufwand hast, und du nennst ihn offen.
Das gehört in die Bestätigung der Verlängerung
Schick der Marke nach der Zusage eine kurze schriftliche Bestätigung. Diese Punkte gehören hinein:
Mehr braucht es für eine Verlängerung nicht. Wie ein vollständiges Angebot aufgebaut ist, steht im Ratgeber UGC-Angebot schreiben.
Nutzungsenden vormerken: eine kleine Liste
Eine Tabelle mit fünf Spalten genügt. Beispiel mit erfundenen Marken und frei gewählten Daten:
| Marke | Video | Nutzung bis | Erinnerung am | Stand |
|---|---|---|---|---|
| Lunava | Schreibtischlampe | 30. Okt. | 16. Okt. | Angebot raus |
| Velune | Kochtopf-Set | 12. Nov. | 29. Okt. | offen |
| Kalmira | Bürostuhl | 5. Dez. | 21. Nov. | offen |
Prüf die Liste einmal pro Woche. Bei jeder Verlängerung trägst du das neue Ende ein. Hat die Marke die Verlängerung bestätigt, ergänze den Auftrag um eine neue Zeile in deiner Auftragsübersicht und vergib dieselbe Benennung wie beim ersten Angebot.
Wächst ein Auftrag um mehr als die Dauer, etwa weil die Marke zusätzliche Videos will, lies den Ratgeber UGC-Auftrag erweitern.
Mit Management: Nutzungsdauer und Fristen im Creator-Portal
Läuft der Auftrag über ein Management oder eine Agentur, die CreatorOffice nutzt, hast du im Creator-Portal diese Hilfen:
- Deal im Detail: Umfang, Plattform, Nutzungsdauer und Termin der Content-Abgabe
- Kalender: Termine und Fristen, auf Wunsch mit Erinnerung am Vortag einer Frist per Mail
- Nachrichten: Chat direkt an der Kooperation, falls die Marke dort eine Verlängerung anfragt
- Rechnungen: Du reichst die Rechnung ein und siehst Prüfung, Freigabe und Zahlung
Den Zugang bekommst du per Einladung deines Managements. Wie das Portal aussieht, zeigt die Seite Für Creator.
Häufige Fragen
Wie viel Aufschlag nehme ich für die Verlängerung?
Dafür gibt es keinen Richtwert. Nimm den Aufschlag aus deiner ersten Vereinbarung als Basis, zum Beispiel einen Prozentsatz je 30 Tage, und rechne Anzeigen oder weitere Kanäle als eigenen Posten. Im Beispiel dieses Ratgebers sind es frei gewählte 15 % für 30 Tage.
Wann sage ich der Marke, dass die Nutzung endet?
Am besten zwei Wochen vor dem Ende mit einem konkreten Angebot. Dann kann die Marke in Ruhe entscheiden, und es gibt keine Lücke zwischen alter und neuer Nutzung.
Was mache ich, wenn die Marke das Video noch nutzt, obwohl die Zeit abgelaufen ist?
Sprich sie freundlich an, nenne das vereinbarte Ende und biete eine Verlängerung an. Ob und welche Ansprüche bestehen, klärst du mit einer Kanzlei.
Soll ich eine längere Nutzung günstiger anbieten?
Das entscheidest du bewusst. Du kannst je 30 Tage denselben Aufschlag rechnen oder bei längerem Zeitraum einen offenen Nachlass nennen. Rechne vorher nach, ob du damit zufrieden bist.
Zählt die Verlängerung als neuer Auftrag?
Ja, sie ist ein eigener Posten mit eigenem Betrag. Halte ihn schriftlich fest und gib ihm in Angebot, Bestätigung und Rechnung dieselbe Bezeichnung.
CreatorOffice für Creator
Arbeitest du mit einem Management, das CreatorOffice nutzt, siehst du Nutzungsdauer, Fristen, Verträge, Rechnungen und deinen Anteil je Deal an einem Ort. Zeig CreatorOffice deinem Management, wenn du Enddaten nicht mehr selbst vormerken willst.


