Ein UGC-Briefing ist die Arbeitsanweisung für ein Video, das die Marke später selbst veröffentlicht. Es sagt dem Creator, wofür das Video gebraucht wird, was es zeigen soll, wie es technisch aussehen muss und bis wann es fertig ist. Je klarer das Briefing, desto weniger Korrekturschleifen brauchst du.
Bei UGC ist das Briefing wichtiger als bei klassischer Zusammenarbeit. Der Creator verkauft nicht seine Reichweite, sondern seine Arbeit am Video. Wer vorher unklar bleibt, zahlt später in Korrekturen. Hier bekommst du ein Gerüst zum Kopieren, Regeln für Hooks und Varianten und ein Rechenbeispiel zum Lieferumfang.
Was ein UGC-Briefing enthalten muss
Ein gutes Briefing passt auf ein bis zwei Seiten. Es besteht aus fünf Blöcken:
- Wofür? Anzeige, Produktseite, eigener Kanal der Marke? Das bestimmt Länge, Stil und Format.
- Was? Produkt, Zielgruppe, eine Kernbotschaft und die Szenen, die vorkommen sollen.
- Wie? Look, Ton, Technik: Format, Länge, Ton, Untertitel.
- Wie viel? Anzahl der Videos, Varianten, Rohmaterial ja oder nein, Korrekturschleifen.
- Bis wann? Fristen für Idee, Entwurf, Korrektur und Abgabe.

UGC-Briefing Vorlage: das Gerüst zum Kopieren
Dieses Gerüst kannst du für jede Kampagne verwenden. Ersetze, was nicht passt, und lösche, was du nicht brauchst:
- Marke und Produkt: ein Satz zum Produkt, ein Satz zur Marke.
- Einsatz: Wo läuft das Video? Anzeige, Produktseite, eigener Kanal, mehrere?
- Zielgruppe: Wer soll sich angesprochen fühlen? Alter, Lebenslage, Problem.
- Kernbotschaft: Eine Aussage, die hängen bleiben soll.
- Aufbau: Hook in den ersten drei Sekunden, dann Problem, dann Produkt im Einsatz, dann Aufruf.
- Das Video muss zeigen: zum Beispiel das Produkt in der Hand, die Anwendung, das Ergebnis.
- Bitte vermeiden: Aussagen, die die Marke nicht freigegeben hat, Wettbewerber im Bild, Musik ohne Freigabe.
- Look und Ton: natürlich oder inszeniert, drinnen oder draußen, Sprache, Tonfall.
- Technik: Hochformat, Länge, Auflösung, Ton klar, Untertitel ja oder nein.
- Lieferumfang: Zahl der Videos, Varianten, Rohmaterial.
- Fristen: Idee bis, erster Entwurf bis, Korrektur bis, finale Abgabe bis.
- Korrekturschleifen: Zahl der enthaltenen Schleifen und der Preis für jede weitere.
- Nutzung: Kanäle, Länder, Laufzeit. Den Wortlaut klärst du mit deiner Kanzlei.
- Ansprechperson und Freigabe: Wer beantwortet Fragen, wer gibt frei?
Zu Punkt 7: Welche Aussagen über ein Produkt zulässig sind und ob ein Video gekennzeichnet werden muss, klärt die Marke mit ihrer Kanzlei. Du gibst im Briefing nur weiter, was die Marke vorgibt.
So sieht ein ausgefülltes Briefing aus
Das Beispiel ist erfunden. Es zeigt, wie knapp die Antworten sein dürfen:
- Marke und Produkt: Lunava, eine Tagescreme für trockene Haut.
- Einsatz: bezahlte Anzeigen und die Produktseite der Marke.
- Kernbotschaft: Die Creme ist im Alltag schnell angewendet.
- Aufbau: Hook, kurze Szene am Badezimmerspiegel, Creme auftragen, ein Satz zum Ergebnis, Aufruf zum Ausprobieren.
- Technik: Hochformat, 15 und 30 Sekunden, Originalton, Untertitel als Datei.
- Lieferumfang und Fristen: drei Hooks, sechs Fassungen, Rohmaterial ja. Entwurf bis 18.10., finale Abgabe bis 28.10.
Schon das genügt, damit Mara Linden loslegen kann. Alles Weitere klärt ihr bei Rückfragen, nicht im Dokument.
Hooks und Varianten: ein Video, mehrere Einstiege
Der Hook sind die ersten drei Sekunden. Er entscheidet, ob jemand weiterschaut. Marken testen deshalb gern mehrere Einstiege. Für den Creator ist das effizient: Er dreht den Hauptteil einmal und schneidet verschiedene Hooks davor.
Fünf Hook-Arten zum Auswählen:
- Frage: „Wie lange brauchst du morgens für deine Hautpflege?“
- Problem: „Meine Haut war nach dem Winter so trocken, dass …“
- Behauptung: „Diese drei Schritte reichen völlig.“
- Vorher und nachher: ein Bild vom Ausgangszustand, dann das Ergebnis.
- Überraschung: ein ungewöhnliches Bild oder ein ehrliches Geständnis.
Im Briefing nennst du, wie viele Hooks gewünscht sind und ob der Creator sie vorschlägt oder ob die Marke sie vorgibt. Beides funktioniert. Schlägt der Creator sie vor, gehört eine Frist für die Abstimmung dazu.
Varianten entstehen auch durch die Länge. Ein Video in 15 und in 30 Sekunden ist technisch zwei Schnitte. Lege fest, ob die Varianten im Preis enthalten sind oder extra berechnet werden. Das ist die häufigste Quelle für Streit.
Rechenbeispiel: Lieferumfang und Vergütung
Die Zahlen sind frei gewählt und keine Marktpreise. Alle Beträge ohne Steuern.
Die Marke Lunava bestellt bei der Creatorin Mara Linden ein Video mit drei Hooks, jeweils in 15 und 30 Sekunden. Das sind 3 × 2 = 6 Fassungen. Mit Mara vereinbarst du:
- 200 € für das Hauptvideo mit dem ersten Hook in einer Länge
- 40 € für jede weitere Fassung, weil nur Schnitt und Hook dazukommen
Daraus folgt: 1 Hauptvideo und 5 weitere Fassungen. Die Vergütung ist 200 € + 5 × 40 € = 400 €. Würde Lunava jedes Video einzeln als Hauptvideo bestellen, wären es 6 × 200 € = 1.200 €. Die Variantenregel bildet den Aufwand ab: Die Marke bekommt viel Material, und Mara wird für Schnitt und Hook bezahlt, nicht für sechs Drehtage.
Wie du Vergütung, Nutzungsrechte und Extras in Euro berechnest, zeigt der Rechner für die UGC-Vergütung. Wann und wie du UGC-Creator bezahlst, steht im Ratgeber zum UGC-Creator bezahlen.
UGC-Anforderungen: technische Vorgaben im Briefing
Technische Angaben vermeiden Nachdreh. Nenne diese Punkte:
| Angabe | Was du festlegst |
|---|---|
| Format | Hochformat, Querformat oder beides |
| Länge | je Fassung, mit Toleranz |
| Auflösung | Mindestauflösung der Datei |
| Ton | Originalton, Sprecher, Musik ja oder nein |
| Untertitel | eingebrannt oder als Datei |
| Dateiname | Schema, zum Beispiel Marke_Hook_Länge |
| Rohmaterial | ja oder nein, in welchem Format |
| Abgabe | Weg und Frist |
Frage den Creator, ob die Vorgaben mit seiner Technik möglich sind. Verlangt die Marke etwa eine bestimmte Auflösung, die seine Kamera nicht schafft, weißt du das jetzt statt nach dem Dreh.
Vom Markenbriefing zum Creator-Briefing
Marken schicken oft ein langes Briefing mit Zielen, Markenwerten und Produktdetails. Dein Job ist es, daraus ein klares Dokument für den Creator zu machen. Prüfe das Markenbriefing mit diesen Fragen:
- Wofür wird das Video verwendet, und wo läuft es?
- Welche Aussage soll hängen bleiben?
- Gibt es Beispiele, die der Marke gefallen, oder Beispiele, die sie nicht will?
- Welche Aussagen oder Bilder sind verboten?
- Wer bei der Marke gibt frei, und wie viele Korrekturen sind vereinbart?
- Bis wann braucht die Marke das Video, und was ist der Ablauf bei Verspätung?
Fehlt eine Antwort, hake bei der Marke nach, bevor du das Briefing an den Creator gibst. Erst wenn alles geklärt ist, bestätigt der Creator das Briefing mit einem kurzen „Verstanden, so mache ich es“. Dieses Ja gehört in die Ablage.
Typische Fehler im UGC-Briefing
Zu lang und zu streng
Zehn Seiten Vorgaben nimmt niemand ernst. UGC lebt davon, dass es echt wirkt. Gib Rahmen vor, aber keinen Satz zum Auswendiglernen.
Kein Ziel
Ohne Einsatz weiß der Creator nicht, ob er für Anzeigen oder für die Produktseite dreht. Schreib den Einsatz in den ersten Satz.
Unklare Varianten
„Ein paar Varianten“ ist keine Zahl. Nenne Zahl, Art und Preis jeder Variante.
Korrekturschleifen fehlen
Dann gibt es Korrekturen ohne Ende. Lege die Zahl der Schleifen vor dem Dreh fest. Wie du Feedback-Runden begrenzt, steht im Ratgeber zu den Korrekturschleifen.
Widersprüche im Briefing
„Natürlich und spontan“ und „genau dieses Skript“ passen nicht zusammen. Entscheide dich für eine Richtung.
Fristen ohne Puffer
Wer die finale Abgabe auf den Tag vor der Kampagne legt, hat keine Zeit für Korrekturen. Plane eine Woche Puffer ein.
So bildet CreatorOffice das UGC-Briefing ab
CreatorOffice ist ein Backoffice im Browser für Talent-Managements und Influencer-Agenturen, auch für UGC-Agenturen. In CreatorOffice hängt alles an der Kooperation. Für das Briefing sind diese Funktionen belegt:
- Strukturierte Briefings: je Kooperation oder je Beitrag.
- Creator-Portal: Creator sehen Deals, Briefings und Fristen. Das Portal läuft unter dem Namen deiner Agentur, am Handy und im Browser.
- Content-Ablage mit Video: Creator laden Entwürfe hoch, das Team kommentiert, gibt frei oder fordert eine Korrektur an. CreatorOffice zählt die vereinbarten Korrekturschleifen mit.
- Freigabe durch die Marke per Link, mit Video. Ab Tarif Team.
- Fristen im Kalender: Entwurfsfristen und Posting-Termine für Team und Creator, auf Wunsch mit Erinnerung am Vortag.
- Chat mit Creatorn, direkt an der Kooperation.

Welche Hooks und Varianten du vorgibst, entscheidest du. Mehr dazu auf der Seite Influencer-Kooperationen verwalten, die Tarife siehst du bei den Tarifen.
Häufige Fragen
Was gehört in ein UGC-Briefing?
Einsatz des Videos, Produkt und Zielgruppe, Kernbotschaft, Aufbau mit Hook, Look und Technik, Lieferumfang, Fristen, Korrekturschleifen, Nutzung und eine Ansprechperson. Ein bis zwei Seiten genügen.
Was ist ein Hook im UGC-Video?
Der Hook sind die ersten Sekunden eines Videos. Er soll Aufmerksamkeit holen, zum Beispiel mit einer Frage, einem Problem oder einer Überraschung. Marken testen oft mehrere Hooks, die vor denselben Hauptteil geschnitten werden.
Wie viele Varianten sollte ein UGC-Creator liefern?
Das legt ihr im Briefing fest. Entscheidend ist, dass Zahl, Art und Preis der Varianten feststehen. Dreh den Hauptteil einmal und schneide mehrere Hooks davor. Das ist für den Creator überschaubar.
Wie viele Korrekturschleifen sind bei UGC üblich?
Eine allgemeine Zahl gibt es nicht. Lege sie vor dem Dreh fest, zum Beispiel zwei je Video, und vereinbare einen Preis für jede weitere. CreatorOffice zählt die vereinbarten Schleifen mit.
Muss ich Rohmaterial im Briefing erwähnen?
Ja, wenn die Marke es haben möchte. Halte fest, ob es im Preis enthalten ist, in welchem Format es kommt und bis wann. Sonst gibt es später Streit über Aufwand und Vergütung.
Wer schreibt das UGC-Briefing: Marke oder Agentur?
Meist liefert die Marke Ziel und Produktinfos, und die Agentur macht daraus ein klares Briefing für den Creator. So passt der Inhalt zur Arbeitsweise des Creators, und fehlende Angaben fallen vorher auf.
CreatorOffice kostenlos testen
Wenn Briefings, Entwürfe und Korrekturen heute in Chats und Postfächern liegen, probiere sie an einer echten Kooperation aus. Teste CreatorOffice 14 Tage kostenlos im Tarif deiner Wahl.


